Leinenpflicht: Was Hundehalter wissen sollten
Ob in der Stadt, im Wald oder auf dem Feld, viele Hundehalter fragen sich, wo ihr Hund an die Leine muss und wo er frei laufen darf. In Baden-Württemberg gibt es jedoch keine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Stattdessen entscheidet jede Stadt und Gemeinde selbst über die Vorschriften. Während in manchen Orten Hunde fast überall frei laufen dürfen, gelten in anderen Kommunen strenge Leinenpflichten.
Doch was bedeutet das konkret? Welche Regeln gibt es in größeren Städten? Wie sieht es in kleineren Gemeinden aus? Und was gilt in der freien Natur? Welche Regelungen gibt es zur Brut- & Setzzeit?
In diesem Artikel bekommst du eine übersichtliche Zusammenfassung der geltenden Vorschriften zur Leinenpflicht in den Gemeinden. Damit du immer informiert bist und mit deinem Hund stressfrei unterwegs sein kannst.
Was ist die Leinenpflicht?
Die Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift, die Hundehalter dazu verpflichtet, ihren Hund in bestimmten Bereichen an der Leine zu führen. Der Zweck dieser Regelung ist es, Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, indem unerwünschtes oder gefährliches Verhalten von Hunden vermieden wird.
Die Leinenpflicht kann unterschiedliche Formen haben:
- Allgemeine Leinenpflicht: In manchen Städten und Gemeinden müssen Hunde grundsätzlich immer an der Leine geführt werden, unabhängig von ihrem Verhalten oder ihrer Größe.
- Situative Leinenpflicht: In bestimmten Situationen oder Gebieten gilt die Anleinpflicht, beispielsweise in Naturschutzgebieten, in Fußgängerzonen oder bei Veranstaltungen mit vielen Menschen.
- Rassebezogene Leinenpflicht: Manche Kommunen haben spezielle Vorschriften für als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen, die immer an der Leine geführt werden müssen.
Die genaue Ausgestaltung der Leinenpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den einzelnen Bundesländern und Gemeinden bestimmt. Deshalb ist es für Hundehalter wichtig, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren, um Bußgelder oder Missverständnisse mit anderen Bürgern zu vermeiden.
Leinenpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keine landesweit einheitliche Vorschrift zur Leinenpflicht. Das bedeutet, dass jede Stadt und Gemeinde selbst entscheidet, ob und wo Hunde an der Leine geführt werden müssen. Wer sich also über die geltenden Regelungen informieren möchte, muss sich direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen.
Trotz dieser dezentralen Regelung gibt es einige gemeinsame Richtlinien, die in vielen größeren Städten Anwendung finden. Beispielsweise haben sich Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart auf ein einheitliches Regelwerk geeinigt:
- Hunde müssen in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, stark frequentierten Plätzen sowie Haltestellen und Verkehrsmitteln grundsätzlich an der Leine geführt werden.
- Auf öffentlichen Straßen außerhalb der Stadtgebiete dürfen Hunde frei laufen, sofern sie zuverlässig unter Kontrolle stehen und keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Falls dies nicht gewährleistet ist, kann für einzelne Hunde eine individuelle Leinenpflicht ausgesprochen werden.
- In ausgewiesenen Freilaufflächen dürfen Hunde ohne Leine spielen und toben.
Auch in den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings gilt auch hier: Der Hund muss abrufbar und unter Kontrolle sein. Nach dem Landesjagdgesetz kann ein Hund, der wild jagt und sich weit entfernt, als Störer angesehen werden. In seltenen Fällen kann ein Jäger einen solchen Hund sogar erschießen, eine drastische Maßnahme, die jedoch nur in Extremfällen angewendet wird.
Für Hundehalter bedeutet das: Wer mit seinem Hund in Baden-Württemberg unterwegs ist, sollte sich stets über die örtlichen Vorschriften informieren, um Missverständnisse oder Bußgelder zu vermeiden.
Spezifische Regelungen in den Städten und Gemeinden
Um einen genauen Überblick über die geltenden Vorschriften zu bieten, findest du hier die Leinenpflicht-Regelungen in den Gemeinden rund um Eisingen. Dabei wird für jede Stadt oder Gemeinde die Quelle angegeben, sodass du die Informationen jederzeit selbst nachlesen kannst.
Leinenpflicht in der Gemeinde Eisingen
In der Gemeinde Eisingen (Enzkreis) gibt es eine verbindliche Leinenpflicht für bestimmte Hunde. Laut der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen Hunde in folgenden Bereichen an der Leine geführt werden: Innerhalb des bebauten Ortsbereichs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich aller Erschließungsstraßen und Neubaugebiete. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Eisingen die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Eisingen gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (typischerweise 1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Verordnung zur Leinenpflicht §10 (3) in Eisingen kann hier nachgelesen werden:
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Ispringen
In der Gemeinde Ispringen gibt es eine verbindliche Leinenpflicht für Hunde. Laut der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen Hunde in folgenden Bereichen an der Leine geführt werden: Innerhalb des bebauten Ortsbereichs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich aller Erschließungsstraßen und Neubaugebiete. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Ispringen die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Ispringen gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Verordnung zur Leinenpflicht §14 (3) in Ispringen kann hier nachgelesen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Königsbach-Stein
In der Gemeinde Königsbach-Stein gibt es derzeit keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Allerdings sind Hundehalter gemäß § 11 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung verpflichtet, ihre Tiere so zu führen, dass keine Gefährdung oder Belästigung für die Allgemeinheit entsteht. Es ist vorgesehen, diese Verordnung im Laufe des Jahres anzupassen. Die Verwaltung beabsichtigt, künftig eine generelle Leinenpflicht für den Innenbereich (also den bebauten Ortsbereich) mit aufzunehmen.
Besondere Regelungen gelten für Hunde bestimmter Rassen gemäß der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Für diese Hunde besteht auf öffentlichem Gelände eine Leinenpflicht.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Königsbach-Stein die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Königsbach-Stein gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Verordnung zur Leinenpflicht §11 (3) in Königsbach-Stein kann hier nachgelesen werden:
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Kämpfelbach
In Kämpfelbach regelt die Polizeiverordnung folgende Punkte:
- Im Innenbereich (öffentliche Straßen und Gehwege) sowie in Teilen des Außenbereichs besteht eine Leinenpflicht. Dies betrifft folgenden Stellen: Rad- und Fußweg zwischen den Ortsteilen Bilfingen und Ersingen (Sport- und Vereinsgebiet), Rad- und Fußweg in Bilfingen von der Steiner Straße entlang des Tennis- und Reitvereins bis zur Gemarkungsgrenze Königsbach, Rad- und Fußweg in Ersingen im Anschluss an Industriegebiet bis zur Gemarkungsgrenze Ispringen.
- In Grünanlagen und auf Schulhöfen dürfen Hunde nicht unangeleint laufen (§16).
- Kinderspielplätze und Liegewiesen sind für Hunde verboten.
- Auch hier muss Hundekot unverzüglich entfernt werden (§11).
Besondere Regelungen gelten für Hunde bestimmter Rassen gemäß der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Für diese Hunde besteht auf öffentlichem Gelände eine Leinenpflicht.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Kämpfelbach die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Kämpfelbach gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Polizeiverordnung von Kämpfelbach kann hier nachgelesen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Remchingen
In Remchingen gilt eine verbindliche Leinenpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet: Hunde müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen angeleint geführt werden.
Außerhalb der Ortschaften (z. B. auf Feldwegen, Wiesen oder im Wald) dürfen Hunde frei laufen, sofern sie unter Kontrolle stehen und zuverlässig abrufbar sind.
Besondere Regelungen gelten für Hunde bestimmter Rassen gemäß der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Für diese Hunde besteht auf öffentlichem Gelände eine Leinenpflicht.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Remchingen die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Remchingen gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Polizeiverordnung kann hier eingesehen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Stadt Pforzheim
In der Stadt Pforzheim gibt es eine verbindliche Leinenpflicht für Hunde. Laut der Polizeiverordnung der Stadt müssen Hunde in folgenden Bereichen an der Leine geführt werden: Auf allen öffentlichen Straßen und Wegen (einschließlich Fußgängerzonen), im gesamten Innenbereich der Stadt (§§ 30–34 Baugesetzbuch), in Grün- und Erholungsanlagen sowie überall dort, wo sich aus besonderem Anlass viele Menschen im Freien aufhalten. Grundsätzlich dürfen Hunde nicht frei herumlaufen, es sei denn, sie werden von einer Person begleitet, die jederzeit durch Zuruf oder andere Weise auf das Tier einwirken kann.
Darüber hinaus ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze, Schulgelände, Bolzplätze oder Liegewiesen mitzunehmen. Ausnahmen gelten lediglich für Behindertenbegleithunde.
Unabhängig von der städtischen Verordnung gilt in Pforzheim ebenfalls die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung denselben Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur nach bestandenem Wesenstest möglich.
Die Polizeiverordnung der Stadt Pforzheim enthält keine speziellen Regelungen zur Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Es wird jedoch empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Verordnung zur Leinenpflicht §4 (3) in Pforzheim kann hier nachgelesen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn
Die Polizeiverordnung von Ölbronn-Dürrn sieht klare Vorschriften vor:
- Innerorts müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- In Grün- und Erholungsanlagen dürfen Hunde nicht unangeleint laufen.
- Kinderspielplätze und Liegewiesen sind für Hunde nicht zugänglich.
- Hundekot ist durch den Halter unverzüglich zu entfernen.
Diese Regelungen sollen einerseits den Schutz der Allgemeinheit, andererseits die Erhaltung von öffentlichen Grünflächen gewährleisten.
Besondere Regelungen gelten für Hunde bestimmter Rassen gemäß der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Für diese Hunde besteht auf öffentlichem Gelände eine Leinenpflicht.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in Ölbronn-Dürrn die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Ölbronn-Dürrn gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Polizeiverordnung kann hier eingesehen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Leinenpflicht in der Gemeinde Walzbachtal
In Walzbachtal besteht gemäß §10 der Polizeiverordnung eine Leinenpflicht innerhalb des bebauten Ortsbereichs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Außerhalb darf ein Hund nur dann ohne Leine laufen, wenn er sich ständig im Einwirkungsbereich seines Halters befindet, das heißt, er muss jederzeit zuverlässig abrufbar sein.
Unabhängig von der örtlichen Verordnung gilt in der Gemeinde Walzbachtal die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg. Das bedeutet: Hunde der ersten Kategorie (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) gelten per Gesetz als gefährlich. Sie müssen stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Hunde der zweiten Kategorie (z. B. Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu usw.) gelten nicht automatisch als gefährlich, können aber nach Einzelfallprüfung ebenfalls diesen Auflagen unterliegen. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nur mit einem positiv bestandenen Wesenstest möglich.
In Walzbachtal gibt es keine gesonderten Vorschriften zur Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Dennoch wird empfohlen, Hunde in dieser Zeit besonders gut unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere zu schützen.
Die vollständige Polizeiverordnung kann hier eingesehen werden.
Zusätzlich zur kommunalen Verordnung gilt die Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg, die hier nachzulesen ist.
Fazit
Hundehalter in Baden-Württemberg genießen große Freiheiten. Zum Vergleich: In Berlin gilt eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald, und zwar mit einer Maximallänge der Leine von zwei Metern. In Baden-Württemberg hingegen darf ein Hund im Wald frei laufen, sofern er sicher abrufbar ist. Diese Freiheit ist ein Privileg und sie bringt eine große Verantwortung mit sich.
Denn auch ohne gesetzliche Pflicht sollten Rücksicht und gesunder Menschenverstand immer mitlaufen. Nicht jeder Mensch liebt Hunde, manche haben sogar Angst und gerade Kinder und ältere Menschen müssen besonders geschützt werden. Auch andere Hundehalter oder Jogger können sich durch einen freilaufenden Hund unwohl fühlen.
Zudem ist auch der Schutz der Wildtiere wichtig: Schon das kurze Ansetzen eines Hundes, auch ohne tatsächliches Hetzen, kann enormen Stress für Wildtiere bedeuten. Und dieser Stress kostet sie überlebenswichtige Energiereserven, vor allem in den empfindlichen Phasen wie Winter oder Brut- und Setzzeit.
Deshalb unser Appell:
⚠️ Leine deinen Hund an, wenn du dir nicht absolut sicher bist, dass er rückrufbar ist.
⚠️ Beobachte die Umgebung und entscheide dich im Zweifel für die Leine.
⚠️ Respektiere die Natur und deine Mitmenschen, so bleibt uns allen die Freiheit erhalten.
👉 Wenn dich jemand bittet, deinen Hund anzuleinen – tu es.
Dein Gegenüber könnte Angst vor Hunden haben, unsichere Erfahrungen gemacht haben oder sich schlicht unwohl fühlen. Diese Gefühle sind genauso berechtigt wie deine Freude an einem freilaufenden Hund. Respekt beginnt genau hier, bei der Rücksichtnahme auf die Grenzen anderer.
👉 Wenn dir Menschen, Radfahrer, Jogger oder andere Hundehalter entgegenkommen – leine deinen Hund an.
Auch wenn dein Hund freundlich ist, bedeutet das nicht, dass andere Hunde oder Menschen das ebenso empfinden. Nicht jeder Hund möchte Kontakt, nicht jeder Mensch fühlt sich wohl, wenn ein fremder Hund auf ihn zuläuft, selbst mit der besten Absicht. Ein kurzer Griff zur Leine kann Missverständnisse, Stress oder sogar gefährliche Situationen verhindern.
Denn letztlich geht es nicht nur um Gesetze, sondern um ein faires, achtsames Miteinander von Mensch, Hund und Natur.
Kommentare
Damit haben wir keine Probleme im Bereich buechenbronn ist Leinen Pflicht laut Gemeinde Verordnung. Meiner ist grundsätzlich außerhalb seines Gartens immer angeleint.